Gestern habe ich das Vatertags Angebot über 35% Rabatt genutzt. Sehr verärgert war ich, als ich erst am Ende des Bestellprozesses feststellen konnte, dass als Zahlungsart nur Paypal angeboten wird. Hallo? Nicht jeder hat paypal, ich musste auf die Adresse eines Freundes zurückgreifen sonst hätte ich nicht bestellen können. Davon abgesehen ist die Art und Weise wie hier verfahren wird unzulässig.
Die Verpflichtung, Verbraucher klar und rechtzeitig – also spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs – über die angebotenen Zahlungsmittel zu informieren, ergibt sich aus § 312j Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es, dass der Unternehmer auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich angeben muss, welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. Diese Pflicht darf also nicht erst am Ende des Bestellprozesses oder nach der Bestellung erfüllt werden.
Idealerweise solltet Ihr noch eine oder mehrere weitere Zahluingsarten anbieten, aber zumindest den Bestellprozess gesetzeskonform anpassen.
Die Verpflichtung, Verbraucher klar und rechtzeitig – also spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs – über die angebotenen Zahlungsmittel zu informieren, ergibt sich aus § 312j Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es, dass der Unternehmer auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich angeben muss, welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. Diese Pflicht darf also nicht erst am Ende des Bestellprozesses oder nach der Bestellung erfüllt werden.
Idealerweise solltet Ihr noch eine oder mehrere weitere Zahluingsarten anbieten, aber zumindest den Bestellprozess gesetzeskonform anpassen.